Bauernhof – wie weiter?
Das Thema Bauernhof beschäftigt uns nun seit mindestens 20 Jahren. Aber so etwas wie in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung und ihrer Fortsetzung hat es noch nie gegeben. Der Bebauungsplan Nr. 25 konnte nicht beschlossen werden.
Die Abstimmung zur Abwägung der Stellungnahmen zum Bauernhof war am Donnerstag der vergangenen Woche geplatzt, es gab ein Patt von 9:9 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Nachdem am Donnerstag den Gemeindevertretern erklärt wurde, dass der Bürgermeister sich bei dieser Abstimmung geirrt hätte, als er mit Nein gegen die Abwägungen gestimmt hatte, passierte in der Fortsetzungssitzung noch einmal das gleiche, nur gab es diesmal 9 Ja und sogar 11 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen. Die beiden Gemeindevertreter der AfD stimmten diesmal beide mit Nein, in der vergangenen Woche war es noch eine Enthaltung.
"Geschichte ereignet sich zweimal, das eine Mal als Tragödie, das andere Mal als Farce."
Nach dieser Abstimmung erklärten die beiden Gemeindevertreter der AfD übereinstimmend, dass in diesem Fall sie sich geirrt hätten! Noch dagegen gestimmt hatten übrigens B90/Grüne (4), GBL und Linke (je 2) und ein Vertreter der SPD.
Nach längerer Diskussion hat der Bürgermeister als Einreicher den Beschlussentwurf zu den Abwägungen bis zur Klärung einiger rechtlicher Fragen zurückgezogen.
Natürlich wünschen wir uns alle einen attraktiven Ortskern, das haben auch das 2007 entwickelte Zentrenkonzept und der Städtebauliche Ideenwettbewerb 2013 gezeigt. Auch unsere Fraktion ist für den Erhalt des Bauernhofes und die öffentliche Nutzung im Ortskern. Aber wie im Entwurfs- und Abwägungsverfahren mit den Bürgerinnen und Bürgern und Gemeindevertretern umgegangen wurde, war für uns nicht akzeptabel.
Die Planzeichnungen wurden anscheinend willkürlich geändert, die Begründungen immer krauser. Besonders deutlich wird das an der Vorgartenzone in der Goebenstraße. Im Vorentwurf war sie erst mit 2,3 m angegeben, nach mehreren Einwendungen dann im Entwurf zur Auslage mit 2,9 m beschlossen. Ortsüblich sind 3,0 m, aber da kommt es vielleicht nicht auf 10 cm an. Weit gefehlt, ausgelegt wurde nämlich eine Planzeichnung mit 2,5 m und wie es daraufhin erneut Einwendungen gab, wurde mehrfach argumentiert, dass die ortsüblichen 3,0 m auch gegenüber an einer Hausecke nicht eingehalten würden und dass es auch bei Häusern außerhalb des Plangebietes noch Unterschreitungen von 10 bis 20 cm geben würde. Messungen vor Ort haben das allerdings nicht bestätigt.
Nach der verkürzten Auslage gab es dann wiederum Einwendungen zur Breite der Vorgartenzone. Bei der Argumentation zur Ablehnnung dieser Einwände wurde aber auf einmal das vorhandene Straßenbegleitgrün einbezogen, ein völlig ungewöhnlicher Präzedenzfall.
Unsere Fraktion hat sich die Ablehnung des Beschlusses zu den Abwägungen nicht leicht gemacht. Aber die undokumentierten Veränderungen in den Planzeichnungen haben den Vertrauensvorschuss für das Planungsbüro aufgebraucht.
Die persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten von Ernst-Günter liegt dem Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung bei. Man kann sie hier nachlesen. Sie widerspiegelt die Meinung der ganzen Fraktion.
Dateien
- PNG 164 KB Vorgartenzone Goebenstrasse (2023-10-31)
- PNG 193 KB Vorgartenzone_Goebenstrasse (2024-01-18)
