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Wer genehmigt den Wohnungsbau in Glienicke?

Auf dem "Weihnachtsbaumgrundstück" an der B96 entsteht ein viergeschossiger geschlossener Baukörper, der bis in die Hauptstraße hinein ragt. Im Zusammenhang mit dem Bauwerk am Parkplatz der "Galerie Sonnengarten" wurde gefragt, wie der Genehmigungsprozeß für solche Objekte abläuft.

Die Verlauf war in beiden Fällen unterschiedlich. Bei sogenannten Moscheegrundstück galt zunächts der B-Plan Nr. 1. Im Zusammenhang mit der Umplanung der Galerie wurde dieser allerdings im Bereich des Ortskerns wieder aufgehoben und das Gebiet fiel zurück in den unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch.  Zu verschiedenen Planungen wurden in der Gemeindevertretung Stellungnahmen abgegeben, aber keinem Projekt wurde vorbehaltslos zugestimmt. So kam es schließlich zu einem Antrag auf Baugenehmigung ohne Beteiligung der Gemeinde. Die Stellungnahme zum Bauvorhaben, die die Genemigungsbehörde des Landkreises von der Gemeinde abforderte, das so genannte "gemeindliche Einvernehmen" wurde mit einer Mehrheit von 10 gegen 8 Stimmen beschlossen. Dass danach die Planung im Nachhinein noch einmal geändert wurde, spielte für die Genehmigungsbehörde keine Rolle mehr. Das Gebäude erhält zwar nach Stellplatzsatzung pro Wohnung einen Stellplatz in der Tiefgarage, aber für den Ausbau der Infrastruktur gab es keinen Zuschuss.

Beim Weihnachtsbaumgrundstück ist die Situation anders. Hier gab es einen Bebauungsplan und einen städtebaulichen Vertrag. Der entsprechende Bebauungsplan Nr. 30 lag öffentlich aus. Jede/r hätte dazu kommentieren können (siehe auch Seite 43 im Glienicker Kurier 2021-09). Tatsächlich gab es aber nur drei (!) Stellungnahmen von Bürgern. Die Unterlagen finden sich im Ratsinformationssystem bei der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.11.2021.  Die Abwägung der Einwände wurde mit 12  Ja-Stimmen (von 21 anwesenden Gemeindevertretern) beschlossen. Die Fraktion der LINKEN hat dagegen gestimmt und eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben (siehe unten).

Der Bebauungsplan wurde dann von einer Mehrheit der Gemeindevertretung in namentlicher Abstimmung beschlossen. Die Liste liegt dem Protokoll bei.

Dass dann doch noch ein kleinerer Betrag zur Finanzierung des Kiezbus vereinbart wurde, war am Ende eine Überraschung, denn in den Abwägungen wurde noch erklärt, dass der ÖPNV Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sei und dass  die finanzielle Beteiligung privater Nutzer bereits über die Beförderungsentgelte erfolgt. 

Dass die Gemeinde durch den Neubau vielleicht Kindergartenplätze benötigt, wurde mit dem Hinweis abgewogen, dass es vorrangig Wohnungen für ältere Bügerinnen und Bürger sein werden. Einen Beitrag für die Seniorenarbeit im Ort gab es dann aber trotzdem nicht.

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