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Fraktion

Weg in die Bieselheide

 

Die Empfehlung des Planungsausschusses am 6. Juli fiel anders aus als erwartet. Eine deutliche Mehrheit des Ausschusses lehnte die Empfehlung für einen Kaufvertrag „Baurecht gegen Weg“ ab. Jetzt muss die Gemeindevertretung entscheiden. Aus unserer Sicht gilt es, im Änderungsverfahren des Bebauungsplanes „Staerkstraße“ die Möglichkeiten für den Erhalt des vorhandenen Grünzuges auf dem ehemaligen Mauerstreifen auszuloten. An der Festsetzung des Weges in die Bieselheide ist jedoch nicht zu rütteln. Es bleibt wie bisher eine „Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung Fußweg“. Dafür, dass wir für die Öffnung des Weges in die Bieselheide nun wohl eine richterliche Entscheidung benötigen und eine kurzfristige Lösung nicht in Sicht ist, bitten wir die Anwohner um Verständnis. Die Gemeindevertretung hätte hier schon viel eher reagieren müssen, der der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes wurde vor fast vier Jahren am 20. November 2013 gefasst.