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Fraktion

Redeverbot durch Antrag zur Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung sieht vor, dass zu jedem Tagesordnungspunkt die Fraktionen nur eine begrenzte Redezeit haben. Seit wir hybride Sitzungen haben, ist das schwer zu kontrollieren.

So kann es schon mal passieren, dass die vorgesehene Redezeit überschritten wird. Als erste Maßnahme müsste dann jedoch zuauch erst ein Hinweis erfolgen, dass man sich bitte konzentrieren möge. In der Regel wird dann die Rednerliste geschlossen und abgearbeitet.

In der November-Sitzung der Gemeindevertretung wurde aber mit Hilfe eines Geschäftsordnungsantrags zum "Ende der Aussprache und Abstimmung" der letzte Redebeitrag gestrichen. Der vorletzte wurde nach dem Antrag und aber noch vor der Abstimmung gehalten.

Die Abstimmung ergab dann mit 10:9 ein denkbar knappes Ergebnis. Unsere Fraktion war also nicht allein mit der Auffassung, dass man einen Geschäftsordnungsantrag nicht dazu nutzen sollte, um einem einzigen Gemeindevertreter das Rederecht zu entziehen.

Voltaire, dem großen Philosophen des Zeitalters der Aufklärung wird (übrigens fälschlicherweise) das folgende Zitat zugeschrieben:

Ich missbillige, was du sagst, aber würde bis auf den Tod dein Recht verteidigen, es zu sagen.

Unsere Fraktion hätte erwartet, dass gerade die Fraktionen von CDU und FDP, die gern lautstark die persönliche Freiheit verteidigen, dem letzten Redner das Rederecht nicht verweigern, wohl wissend, dass der Antrag gegen eine einzige Person gerichtet war.

Unsere Fraktion stimmt deshalb grundsätzlich gegen einen Antrag auf sofortiges Ende der Aussprache und zieht statt dessen die Anträge auf Abschluss der Rednerliste oder auf Begrenzung der Redezeit vor. Wenn eine hauchdünne Mehrheit einem Einzelnen das Rederecht verweigert, ist das unserer Meinung nach undemokratisch.