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EG Giessmann

Kita-Gebührensatzung beschlossen

Nun kommen Kostensteigerungen durch "sonstige Aktivitäten"?

Es heißt in der neuen Satzung im § 3 (8)

Entgelte für Mittagessenteilnahme, Veranstaltungen sowie für sonstige Aktivitäten der jeweiligen Kindereinrichtung (z.B.: für Ausflüge und Wochenendfahrten) sind durch diese Gebühr nicht abgedeckt.

Schon in unserer ersten Stellungnahme zur Satzung haben wir darauf hingewiesen, dass "sonstige Aktivitäten" unbestimmt ist, daran ändert nun auch nicht, dass jetzt einige Beispiele angegeben wurden. Eintrittsgelder und Beförderungskosten wurden in der finalen Version inzwischen gestrichen. Wir halten diese Einschränkung aber immer noch für nicht gesetzeskonform, denn das Kitagesetz besagt hier:

Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld). Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes verbundenen Leistungen.

Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes verbundenen Leistungen. Das ist eine klare Beschreibung, die keine Hintertüren, wie "sonstige Aktivitäten" offen lässt. Wenn ein Ausflug zum pädagogischen Konzept der Einrichtung gehört, dann gibt es dafür keine zusätzlichen Gebühren.

Natürlich bleibt es den Eltern (Personensorgeberechtigten) unbenommen, für einen Ausflug etwas zu spenden, das ist völlig problemlos über die Kasse der Gemeindeverwaltung möglich und gibt dann übrigens auch eine Spendenquittung.

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Mehr in unserer Stellungnahme zur GVT Dezember.</media>