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Ortsverband und Fraktion

Neuigkeiten zum Ende des kommunalen Wohnungsbaus in Glienicke

Nach dem Stopp des Wohnungsbauprojekts in der Leipziger Straße 38 traf es jetzt ein Angebot der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hatte der Gemeinde Glienicke ein Grundstück in der Märkischen Allee zum Kauf angeboten. Für den Fall, dass die Gemeinde innerhalb von drei Jahren das Grundstück für sozialen Wohnungsbau nutzt, würde sie sich auch „großzügig” auf einen Preisnachlass einlassen. Die LINKE Glienicke ist hier eher der Auffassung, dass es der Bundesrepublik als Eigentümerin, die so gern die „soziale Marktwirtschaft” betont, gut zu Gesicht gestanden hätte, wenn sie das Grundstück der Gemeinde für einen symbolischen Euro überlassen hätte. Aber wir leben ja leider in einer „sozialen Marktwirtschaft”.

Nun gut, für die anderen Fraktionen war jedoch der Grund für die Ablehnung des Kaufangebots der enge Terminplan von drei Jahren. Während andere Kommunen es schaffen, mit vorhandenen Projektentwürfen sozialen Wohnungsbau in kürzester Zeit umzusetzen, war hier eher Skepsis angesagt: „Ehe man einen Investor finden würde (warum eigentlich?), ehe man einen vorhabenbezogenen B-Plan aufstellen würde (mit allen Sonderwünschen der Fraktionen!?), wären die drei Jahre um, und man müsste den vollen Preis bezahlen”.

Den Mut und die Entschlossenheit eines Elon Musk, der in einem Jahr eine Fabrik für 500.000 Fahrzeuge bauen will, möchte man da den Gemeindevertreter:innen wünschen. Der Bürgermeister, dem die Gemeindevertretung den Auftrag für einen Glienicker kommunalen Wohnungsbau erteilt hatte, enthielt sich der Stimme.  Fragen Sie auch die von Ihnen mal gewählten Gemeindevertreter:innnen nach ihrem Votum, dann wissen Sie, wer ernsthaft sozialen Wohnungbau in Glienicke will. Auch wenn man selber nicht in einer dieser Wohnungen einziehen könnte, hat doch eine sozialverträgliche Miete Auswirkungen auf den Mietspiegel und damit auch auf andere Wohnungen.

Jetzt wird das Grundstück sicher meistbietend an einen Investor verkauft, der unter dem Vorwand der Schaffung kleiner, behindertengerechter Wohnungen sein Projekt genehmigt bekommt und sich dann nach dem renditeträchtigen Verkauf der Wohnungen wieder verzieht. Moscheegrundstück und Sandkrug lassen grüßen.