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Fraktion

Anfrage der Fraktion und die Antwort der Verwaltung

Nach dem Kita-Gesetz des Landes Brandenburg  können die Träger der Kindertagestätten Elternbeiträge und auch das Essengeld durch Satzung festlegen und als Gebühren erheben. Das ist wird jetzt durch die gerade beschlossene neue Kita-Gebührensatzung auch so umgesetzt.
Die Fraktion hat an die Gemeindeverwaltung folgende Fragen gestellt:
 

  1. Auf welcher Grundlage wurde bisher das Essengeld in den kommunalen Kitas erhoben?
  2. Hat die Gemeindeverwaltung die Kalkulation der von den Eltern erhobenen Beiträge geprüft?
  3. Wie viele Eltern (Personensorgeberechtigte) haben bisher einen Antrag auf Erstattung von möglicherweise zu viel gezahltem Essengeld gestellt?
  4. Hat die Verwaltung diese Anträge rechtlich geprüft und wie wurden sie beschieden?
  5. Welche finanziellen Forderungen könnten den Gemeindehaushalt belasten und hat die Verwaltung dafür Rückstellungen gebildet?

Die Antwort liegt inzwischen vor (PDF). Wir werden die Antwort prüfen und dann noch einmal nachfragen.